Ja! Als Geschädigter eines Unfalls (Ihre Unschuld vorausgesetzt) dürfen Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Sie müssen sich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in eine Werkstatt verweisen lassen.
Ja! Als Geschädigter eines Unfalls (Ihre Unschuld vorausgesetzt) dürfen Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Sie müssen sich nicht durch die gegnerische Haftpflichtversicherung in eine Werkstatt verweisen lassen.
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