Ja! Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung bei der lediglich die Mehrwertsteuer dann nicht erstattet wird.
Ja! Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung bei der lediglich die Mehrwertsteuer dann nicht erstattet wird.
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