Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen. Bei eindeutiger Sachlage rechnen wir direkt mit der Versicherung ab, Sie müssen also nicht in Vorleistung treten.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen. Bei eindeutiger Sachlage rechnen wir direkt mit der Versicherung ab, Sie müssen also nicht in Vorleistung treten.
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