Die Kosten für ein ausführliches Kfz-Schadengutachten bei geringfügigen Schäden sind unverhältnismäßig hoch. Da der Geschädigte aufgrund der Schadenminderungspflicht angehalten ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten, bieten wir in solchen Fällen die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Herstellermaßgaben enthält dieses Gutachten die technischen Daten des Fahrzeugs, sowie Lichtbilder des Fahrzeugs und dessen Beschädigungen. So können Sie sichergehen, das auch tatsächlich alle vorhandenen Beschädigungen erkannt werden. Die Kosten für ein Kurzgutachten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
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