Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplomingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
Hinterlasse einen Kommentar